Steuerkanzlei Stefan Gradl, Nürnberg

Eines der wichtigsten Themen wird viel zu häufig verschoben: die Erbfrage. Ob Schenkung oder Vererbung, wir sorgen zu Lebzeiten individuell vor, Ihr Vermögen auch über den Tod hinaus zu bewahren. 

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SCHENKEN UND VERERBEN

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten werden durch die gesetzliche Erbfolge meistens nicht optimal ausgenutzt werden.

Die Themen Vererben oder Schenken sind sehr komplex und vielseitig. Eine kompetente, unabhängige sowie umfassende Beratung ist sinnvoll und wichtig. Mit den Fragestellungen rund um diese Themengebiete setze ich mich auseinander als:

Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) und
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).

Ob Vermögen zu Lebzeiten schon verschenkt oder besser erst nach dem Tod vererbt werden soll – eine gute Planung ist für Erblasser enorm wichtig. Denn wer rechtliche und steuerliche Fehlplanungen vermeiden will, sollte sich rechtzeitig und intensiv mit dem eigenen oder gemeinsamen Nachlass befassen.

Treffen Sie zu Lebzeiten keine Regelung, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Diese sieht vor, dass in erster Linie Kinder und Ehegatten erben. Partner gehen leer aus. Sind keine Nachkommen vorhanden, schließen sich je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen an.

Wer seine Vermögensnachfolge regeln möchte, sollte sich zunächst gut informieren. Denn es ist oft nicht einfach, die richtige Regelung zu treffen.

Das Internet kann die rechtskundige steuerliche und notarielle Beratung nicht ersetzen.

Wir geben Ihnen Antworten auf viele wichtige Fragen:
  • Wer ist gesetzlicher Erbe?
  • Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament machen möchte?
  • Wer kann Pflichtteilsansprüche geltend machen?
  • Welche steuerlichen Belastungen können auf meine Erben zukommen?
  • Bei Erbfällen mit Auslandsberührung sind Besonderheiten zu beachten. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in erster Linie in der Erbrechtsverordnung der EU und im Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz.
  • Welche Regelungen gelten für den digitalen Nachlass, insbesondere dann, wenn es um vermögensrelevante Daten geht.
  • Soll ein Testament errichtet werden?
  • Ist das eigenhändige Testament gültig?
  • Soll Testamentsvollstreckung zur Sicherung des Nachlasses angeordnet werden?

Ich ermutige Sie, Ihr Recht in die eigene Hand zu nehmen.