Wir sichern gemeinsam Ihren Erfolg. Ob als Unternehmer, Institution oder Privatperson – in mir finden Sie ihren unabhängigen, kompetenten Berater.
Gemeinsam lösen wir Ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen!
/Er·fah·rung/
STEUERBERATUNG IST VERTRAUENSSACHE
Für eine maßgeschneiderte steuerliche Beratung brauchen Sie einen Ansprechpartner, dem Sie vertrauen und der Sie und Ihr Geschäft versteht. Nur durch detaillierte Kenntnis Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ist gewährleistet, dass steuerliche Fragestellungen im Gesamtkontext gesehen werden können um Risiken und Optimierungspotenzial frühzeitig zu erkennen und planerisch umzusetzen. Umfassend – Individuell für Sie.
Die gesetzlich geschützte berufliche Verschwiegenheit sichert Ihre persönlichen vertraulichen Daten und Informationen. Hinzu kommt eine unabhängige, eigenverantwortliche und gewissenhafte Berufsausübung gem. der Berufssatzung. Hohe Qualifikation verbunden mit konsequenter Fortbildung, effizienter Kanzleiführung und Qualitätsmanagement schafft die Grundlage, auch zukünftigen Anforderungen flexibel begegnen zu können.
Mein Leistungsangebot umfasst insbesondere die Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben, die Steuerberatung und den steuerlichen Rechtsschutz. Die Beratung in privaten Vermögensangelegenheiten und die betriebswirtschaftliche Beratung sind weitere wesentliche Tätigkeitsfelder.
Erstellung von Jahresabschlüssen
Der Jahresabschluss wird nicht als Pflichtübung gegenüber dem Finanzamt angesehen, sondern als ein hervorragendes Instrument zur externen Rechnungslegung und damit auch als Erfolgsbarometer gegenüber Kapitaleignern, Kreditinstituten (Rating-Advisory) und der interessierten Öffentlichkeit (Publizität im elektronischen Bundesanzeiger).
Erstellung von Steuererklärungen
Im Mittelpunkt steht ein Konzept zur Optimierung der betrieblichen und privaten Steuerbelastung. Die Deklarationsberatung geht gleitend in die Gestaltungsberatung über.
Durchsetzungsberatung
Die Steuerrechtsdurchsetzung reicht von der Verhandlung mit dem Finanzamt über die Prüfung von Steuerbescheiden bis zum außergerichtliche Rechsbehelfsverfahren (Einspruch) und finanzgerichtlichen Verfahren (Klage) sowie der Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen.
Gestaltungsberatung
- der Wahl der Rechtsform
- der Vertragsgestaltung von Gesellschafts-, Geschäftsführer-, Pachtverträgen etc.
- der Entwicklung der Steuergesetzgebung und der Steuerrechtsprechung
- die steueroptimale Restrukturierung von Unternehmen durch Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung.